Das Konzept unserer Praxisklinik ermöglicht eine sehr individuelle Betreuung der Patienten. Wir garantieren Ihnen kurze Wartezeiten für einen Termin.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir in unserer Praxis grundsätzlich keine Alternativmedizin und Naturheilverfahren anbieten. Wir betreiben ausschließlich wissenschaftlich basierte und Leitlinien- orientierte („Schul-“) Medizin.
Werden in unserer Praxis auch gesetzlich versicherte Patienten behandelt?
Mit dem Beschluss des Berufungsausschusses für Ärzte Sachsen vom 05.07.2023 können wir nur folgendes Spektrum an Untersuchungen und Erkrankungen direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen:
Patienten mit gesicherten Tumoren der Leber, der Bauchspeicheldrüse und des Verdauungstraktes (Speiseröhre, Magen, Dickdarm, Dünndarm, Enddarm) oder mit dem dringenden bildgebenden Verdacht auf diese Tumore (Computertomografie- Befund, MRT-Befund, Ultraschalluntersuchung) auf Überweisung des Hausarztes.
Für die meisten gesetzlich versicherten Patienten bleibt für die Behandlung bei uns lediglich der Weg als "Selbstzahler". Das Honorar für die Beratung und Behandlung wird dabei vollständig durch den Patienten selbst gezahlt. Informationen dazu erhalten Sie telefonisch oder direkt in der Praxis. Im Rahmen eines ausführlichen Aufklärungsgespräches erstellen wir auf Basis der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine schriftliche Kostenschätzung über das voraussichtliche Honorar, welches Bestandteil des Behandlungsvertrages wird. Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenversicherung nicht gegeben ist. Die Honorarschätzung betrifft auch Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten sind.